THERAPEUTISCHE GRENZEN DER OSTEOPATHIE

Die therapeutischen Grenzen eines verantwortungsbewussten Osteopathen ergeben sich aus seiner fundierten medizinischen Ausbildung über den funktionellen Zusammenhang von Anatomie und Physiologie hinaus. Die Kenntnis um das differentialdiagnostische Wissen der schulmedizinischen Grundlagen ist daher unerlässlich.

Ein Therapeut sollte wissen, wann ein Patient nicht osteopathisch behandelt und zur weiteren ärztlichen Abklärung geschickt werden sollte.

Denn auch die Osteopathie hat ihre Grenzen!

Strukturelle Schäden an Gelenkflächen sind nicht korrigierbar, eine Verbesserung der Lebensqualität durch Verbesserung der Beweglichkeit mit häufig einhergehender Schmerzreduktion allerdings schon.

Dasselbe trifft für die inneren Organe und andere anatomische Felder zu, die in der Osteopathie untersucht und gegebenenfalls behandelt werden.

Schwere und akute Krankheiten (Schlaganfall, Herzinfarkt, schwere Infektionen, Krebs) gehören primär nicht zum Arbeitsbereich der Osteopathie und sind daher Kontraindikationen. Hier gilt es immer zuerst eine schulmedizinische Abklärung durchzuführen.

Wann immer eine manuelle Untersuchung nicht ausreicht, um alle relevanten diagnostischen Informationen zu erhalten, werden selbstverständlich auch andere diagnostische Möglichkeiten hinzugezogen, die medizinisch sinnvoll und geboten sind.

​Die Osteopathie kann keine irreparablen Organ-/ oder Gelenksschäden (Arthrose) beseitigen, vermag aber möglicherweise deren Auswirkung auf andere Bereiche des Körpers zu mindern.

Der Osteopath sollte den Patienten daher auf die Grenzen seiner therapeutischen Arbeit hinweisen.